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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wäre dies ein gutes Angebot vom Arbeitgeber?

    Um diese Frage beantworten zu können, benötigt man weitere Informationen über das Angebot des Arbeitgebers. Faktoren wie Gehalt, Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und Zusatzleistungen spielen eine Rolle bei der Beurteilung der Attraktivität eines Angebots. Es ist wichtig, diese Aspekte sorgfältig zu prüfen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

  • Haben potenzielle spätere Arbeitgeber Zugriff auf meine Krankenakte?

    Nein, potenzielle spätere Arbeitgeber haben in der Regel keinen Zugriff auf Ihre Krankenakte. Der Zugriff auf medizinische Informationen ist in den meisten Ländern durch Datenschutzgesetze streng geregelt. Arbeitgeber können nur Informationen über Ihre Gesundheit erhalten, wenn Sie diese freiwillig angeben oder wenn es für die Ausübung bestimmter Berufe notwendig ist, beispielsweise im Gesundheitswesen.

  • Wie viele Nutzer verwendet Ihre Plattform oder Dienstleistung monatlich?

    Unsere Plattform hat monatlich über 1 Million Nutzer. Wir verzeichnen ein stetiges Wachstum der Nutzerzahlen. Die genaue Anzahl variiert je nach Monat.

  • Welchen Zugriff hat mein Arbeitgeber auf das Microsoft Unternehmensportal?

    Ihr Arbeitgeber hat normalerweise Zugriff auf das Microsoft Unternehmensportal, da er wahrscheinlich ein Administrator ist und somit die Kontrolle über die Unternehmenslizenzen und -einstellungen hat. Dies ermöglicht ihm, Benutzerkonten zu verwalten, Softwarelizenzen zuzuweisen und auf Unternehmensdaten zuzugreifen. Es ist wichtig, die Unternehmensrichtlinien zu beachten und sicherzustellen, dass der Zugriff angemessen genutzt wird.

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  • Wie kann man Inhalte auf Abruf auf einer Plattform bereitstellen und welche Vorteile bietet diese Funktion für die Nutzer?

    Inhalte auf Abruf können auf einer Plattform durch das Hochladen von Videos, Musik, Podcasts oder anderen Medien bereitgestellt werden. Diese Funktion ermöglicht es Nutzern, jederzeit und überall auf die Inhalte zuzugreifen, was Flexibilität und Bequemlichkeit bietet. Zudem können Nutzer die Inhalte nach ihren eigenen Vorlieben konsumieren und individuelle Playlists erstellen.

  • Welcher Arbeitgeber?

    Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.

  • Warum möchten so viele Arbeitgeber nur noch Online-Bewerbungen?

    Es gibt mehrere Gründe, warum Arbeitgeber zunehmend Online-Bewerbungen bevorzugen. Erstens ermöglicht es ihnen, den Bewerbungsprozess effizienter zu gestalten und Zeit zu sparen, da sie Bewerbungen elektronisch verwalten und filtern können. Zweitens ermöglicht es ihnen, Bewerber aus der ganzen Welt anzusprechen und somit einen größeren Pool an potenziellen Kandidaten zu haben. Drittens können sie durch Online-Bewerbungen Kosten für den Druck und Versand von Bewerbungsunterlagen sparen.

  • Wie kann die Benutzerfreundlichkeit einer Anwendung oder Webseite für alle Nutzer verbessert werden?

    1. Durchführung von Usability-Tests mit einer Vielzahl von Nutzern, um Schwachstellen zu identifizieren. 2. Einbindung von Barrierefreiheitsstandards, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. 3. Kontinuierliches Feedback von Nutzern einholen und Anpassungen entsprechend deren Bedürfnissen vornehmen.

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